| Das Medienrecht umfasst in der Hauptsache die vielfältigen Rechtsbereiche der Musik- und Filmbranche, der Online- und Printmedien sowie der Event- und Veranstaltungsbranche. Obwohl jede Branche ihre spezifischen Rechtsfragen aufwirft, gibt es eine Vielzahl von Schnittmengen, die ein branchenübergreifendes Verständnis erfordern.
Das Medienrecht regelt hierbei sowohl die privaten als auch die öffentlichen Rechtsbeziehungen, die im Rahmen der Arbeit in der Medienproduktion entstehen. Dabei umfasst das Medienrecht neben typischen medienspezifischen Normen, wie den Landespressegesetzen, den Rundfunkgesetzen, den Rundfunkstaatsverträgen, dem Staatsvertrag über Mediendienste sowie dem Telekommunikationsgesetz in der Rechtspraxis sämtliche Rechtsgebiete mit unmittelbarem Bezug zu den Medien. Hierbei ergeben sich insbesondere starke Anknüpfungspunkte zum Persönlichkeitsrecht, Jugendschutz, Internetrecht und Wettbewerbsrecht. Das Urheberrecht stellt im Bereich der Medien das wesentlichste Rechtsgebiet zum Schutz geistigen Eigentums dar, da es zugleich das wirtschaftlich bedeutendste ist. Basierend auf dem Urheberrecht erfolgen die unterschiedlichen Verwertungsmöglichkeiten, etwa im Wege von Lizenzierung, Übertragung von Nutzungsrechten, etc. Durch ihre Zusatzausbildungen sowie persönliche Kontakte zu werkschaffenden Künstlern und Unternehmen aus der Medienbranche verfügen die Anwälte von WK LEGAL über ein hohes Maß an praktischem Know-how und branchenübergreifendes Spezialwissen. Im Bereich des Medienrechts bietet WK LEGAL unter anderem folgende Leistungen an:
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