Bereits seit 2002 unterliegen Arbeitsverträge der sog. AGB Kontrolle durch die Arbeitsgerichte. Dies bedeutet, dass unwirksame Klauseln in Arbeitsverträgen durch die Arbeitsgerichte im Rahmen der Auslegung nicht mehr auf ein noch zulässiges Maß reduziert werden dürfen, sondern regelmäßig insgesamt für unwirksam erklärt werden.
Um die sich hieraus ergebenden arbeitsrechtlichen Nachteile zu vermeiden ist eine kontinuierliche Anpassung der Arbeitsverträge an die jeweils aktuelle Rechtsprechung dringend geboten. Dies, so zeigt es die anwaltliche Praxis, wird von vielen Unternehmen hingegen sträflich vernachlässigt.
Im Rahmen unseres Wirtschaftsfrühstücks möchten wir Ihnen einen informativen Überblick über die „Klassiker“ veralteter, unwirksamer Klauseln bieten, die sich noch immer in einer Vielzahl von Arbeitsverträgen befinden und mit Ihnen Möglichkeiten der Vertragsanpassung erörtern.
Referent
Rechtsanwalt Stefan Weste (M.B.L.) ist Ansprechpartner für die Bereiche Arbeitsrecht, Marken- und Urheberrecht, Recht der Neuen Medien sowie Vertragsrecht. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen, sowie die Begleitung von Unternehmen bei der Umsetzung von Marketing und Social Media Maßnahmen.Zu seinen Mandanten zählen vornehmlich kleine- und mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Branchen sowie Einzelunternehmer und Privatpersonen, die er sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vertritt.
Programm
| 9:00 Uhr bis 9:15 Uhr | Get together bei Cafe und Frühstück |
| 9:15 Uhr bis 10:00 Uhr | Vortrag und Diskussion |
Details zur Veranstaltung
Mittwoch, 25. April 2013
9:00 Uhr bis 10:00 Uhr
WK LEGAL
Paul – Lincke – Ufer 20-22
10999 Berlin
Eingang:
Ohlauer Straße 43
Aufgang A
10999 Berlin

