Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt persönlich-geistige Schöpfungen, bestimmte “verwandte Schutzrechte”. Es benennt, wenngleich nicht abschließend, die geschützten Werktypen aus Literatur, Wissenschaft und Kunst, z.B. Sprachwerke, Computerprogramme, Musikwerke, Werke der Tanzkunst und der bildenden Künste einschl. angewandter Kunst, Fotografie und Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher Art wie Karten, sowie Datenbankwerke.
Das Urheberrecht räumt dem Künstler zu seinen Lebzeiten und weitere 70 Jahre seinen Erben eine Vielzahl von ausschließlichen Rechten an seinem Werk ein, die unübertragbar sind. Aus diesem Grund bedarf es besonderer Nutzungs- oder Lizenzverträge, um die Verwertung durch andere als den Künstler selbst zu ermöglichen.
Insbesondere die neuen Medien fordern das Urheberrecht seit einigen Jahren fundamental heraus. Während sich Schallplatten, Kassetten oder Bücher nur schwer und mit Qualitätsverlust kopieren ließen, können heute dagegen digitale Klänge, Bilder und Texte in Sekunden praktisch kostenlos kopiert, verändert und über das Internet weltweit getauscht werden.
WK LEGAL berät werkschaffende Künstler zum optimalen Schutz Ihrer Werke und Leistungen durch das Urheberrecht und berät Unternehmen bei der Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken, berät Mitarbeiter im Bereich von Arbeitnehmererfindungen und vertritt Privatpersonen bei urheberrechtlichen Verstößen im Internet.
Im Bereich des Medienrechts bietet WK Legal unter anderem folgende Leistungen an:
- Außergerichtliche- und gerichtliche Durchsetzung von urheberrechtlichen Ansprüchen (Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klage)
- Abwehr von unberechtigt geltend gemachten Ansprüchen (z. B. Filesharing)
- Beratung im Rahmen von Vertragsverhandlungen
- Gestaltung und Prüfung von Lizenz- und Nutzungsverträgen



