Vertragsrecht
Verträge bilden die Grundlage jeder Geschäftsbeziehung und sind unerlässlich für ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den Vertragspartnern. Ziel des Vertrages sollte hierbei nicht sein, dass beide Vertragspartner versuchen, ihre Interessen auf Kosten des jeweils anderen Vertragspartners zu sichern, sondern klare vertragliche Regeln für die zukünftige Zusammenarbeit zu schaffen. Fehler und Ungenauigkeiten bei der Erstellung von Verträgen führen regelmäßig zu Problemen und nicht selten zu unnötigen gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Die Privatautonomie oder auch Vertragsfreiheit erlaubt es jedem volljährigen, geschäftsfähigen Menschen mit jedem anderen volljährigen geschäftsfähigen Menschen einen beliebigen Vertrag abzuschließen, solange die Grenzen zur Sittenwidrigkeit nicht überschritten werden. Der Grundsatz des Vertragsrechts lautet hierbei: Verträge sind einzuhalten. Die Vertragsparteien sind also grundsätzlich an ihre getroffenen Vereinbarungen gebunden und können sich nur vom Vertrag lösen, wenn der Vertrag diese Möglichkeit selbst vorsieht oder das Gesetz eine Lösung des Vertrages durch eine Partei gestattet.
Die Rechtsanwälte von WK Legal verfügen über mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Bereich der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen im Falle von Leistungsstörungen.
Im Bereich des Vertragsrechts bietet WK Legal unter anderem folgende Leistungen an:
- Gestaltung und Prüfung von Standardverträgen (Kaufverträge, Mietverträge, Dienst- und Werkverträge, etc.)
- Erstellung und Prüfung von individuellen Verträgen (Lizenzverträge, Softwareerstellungsverträge, Freelancerverträge, etc.)
- Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Erstellung und Prüfung von Geheimhaltungsvereinbarungen



