WEG – Recht

Der Erwerb von Teil- und Wohnungseigentum stellt bei stetig steigenden Mieten für viele Privatpersonen und Unternehmen eine intelligente Alternative  zur Wohn- oder Geschäftsraummiete dar und eröffnet zudem die Möglichkeit  der Vermögensbildung und -mehrung.

Der Bereich WEG-Recht stellt eine Spezialmaterie des Immobilienrechts dar und beschäftigt sich mit Fragestellungen rund um die Rechte und Pflichten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ihrer Mitglieder.  Da eine Verbindung der einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer über die gemeinsame Berechtigung am Gemeinschaftseigentum unvermeidlich ist, gilt es bestehende unterschiedliche Interessen in Einklang zu bringen beziehungsweise die vorhandene Übereinstimmung zu wahren.

Rechtliches Konfliktpotenzial bieten unterschiedliche Auffassungen in Beschlussangelegenheiten der Wohnungseigentümerversammlung, divergierende Vorstellungen der Gebrauchsmöglichkeiten des Gemeinschaft- und Sondereigentums oder Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Die Überprüfung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer, vor allem solche, die zum Inhalt Sonderumlagen, Stimmrechtsausschlüssen, baulichen Veränderungen, Verwalterbestellungen, Entziehung von Wohnungseigentum, Wohngeldern und Instandsetzungen/ -haltungen haben, stellt einen erheblichen Teil der anwaltlichen Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet dar.

Das WK LEGAL Team  „Immobilien“ steht Ihnen gerne mit Antworten und Lösungen im Bereich des WEG-Rechts zur Verfügung. Wir beraten Sie außergerichtlich und übernehmen die Vertretung vor Gericht.

Im Bereich  des WEG-Rechts bietet Ihnen WK LEGAL unter anderem folgende Leistungen an:

  • Entwurf von Wohnungskaufverträgen
  • Vertragsüberprüfung und Beratung beim Wohnungskauf
  • Entwurf von Verträgen mit Hausverwaltungen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen mit Hausverwaltungen
  • Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Beratung bei Beschlussangelegenheiten
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