| Das Wettbewerbsrecht beschreibt in seinem Kernbereich das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen (UWG) und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellrecht). Darüber hinaus dreht es sich im Wettbewerbsrecht aber auch um den Produkt- und Verbraucherschutz und die damit verbundenen vielfältigen gesetzlichen Bestimmungen auf nationaler und europäischer Ebene.
Das im Wettbewerbsrecht zentrale Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet grundsätzlich jegliche Form unlauterer geschäftlicher Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Das Kartellrecht erfasst hingegen alle Rechtsnormen die auf den Erhalt eines ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs gerichtet sind und verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung eines Unternehmens. Angesichts der Komplexität des Wettbewerbsrechts ist es ausgesprochen schwierig, den Überblick über die aktuelle Rechtslage zu bewahren. Erschwerend kommt hinzu, dass das Wettbewerbsrecht in besonderer Weise von der Rechtsprechung der Gerichte geprägt wird, die im Wettbewerbsrecht zudem von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein kann. Das Wettbewerbsrecht stellt einen zentralen Schwerpunkt der Beratungsleistungen von WK LEGAL dar. Aus diesem Grund verfügen die Anwälte von WK LEGAL ständig über aktuelle Kenntnisse der jüngsten Rechtsprechung aller einschlägigen Landgerichte, Oberlandesgerichte, des Bundesgerichtshofs bis hin zum Europäischen Gerichtshof und können daher fundiert beurteilen, welcher Marktauftritt zulässig, kritisch oder unzulässig ist und welche Risiken mit einem bestimmten Wettbewerbsverhalten verbunden sind. Im Bereich des Wettbewerbsrechts bietet WK LEGAL unter anderem Folgende Leistungen an:
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